Hochrisiko-KI-Systeme nach EU AI Act: Annex III vollständig erklärt

Der EU AI Act teilt KI-Systeme in Risikoklassen ein. Die strengsten Anforderungen gelten für Hochrisiko-KI — definiert in Annex III der Verordnung. Dieser Artikel erklärt, welche Systeme darunter fallen, was das konkret bedeutet und welche Pflichten für Betreiber und Anbieter gelten.

Lesezeit: ca. 7 Minuten · Stand: Juni 2026

Die vier Risikoklassen im Überblick

Bevor die Hochrisiko-Liste: Das Klassifikationssystem des EU AI Act im Überblick. Die Klasse bestimmt die Anforderungen — von Null bis umfangreichen Dokumentations- und Konformitätspflichten.

Klasse Beispiele Anforderungen
Verboten Social Scoring durch Behörden, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, biometrische Kategorisierung Nicht erlaubt
Hochrisiko HR-Software, Kredit-Scoring, Bildungsbewertung, kritische Infrastruktur Umfangreiche Dokumentation, Konformitätsbewertung, Registrierung
Transparenzpflichtig Chatbots, KI-generierte Inhalte, Deep Fakes Kennzeichnungspflicht, Offenlegung gegenüber Nutzern
Minimal Risk KI-gestützte Spam-Filter, Sprachassistenten für private Nutzung, die meisten internen Tools Freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen

Annex III: Hochrisiko-KI vollständige Liste

Annex III definiert acht Bereiche. Systeme in diesen Bereichen sind automatisch Hochrisiko — unabhängig vom spezifischen Hersteller oder Modell.

1

Biometrische Identifizierung und Kategorisierung

Systeme zur Fernidentifizierung von natürlichen Personen in Echtzeit oder nachträglich in öffentlich zugänglichen Räumen — für Strafverfolgungszwecke. Ausnahme: Systeme im privaten Bereich ohne behördlichen Auftrag.

Relevant für: Sicherheitsunternehmen, Behörden
2

Kritische Infrastruktur

KI-Systeme als Sicherheitsbauteile in kritischer Infrastruktur: Straßenverkehr, Wasserversorgung, Gas, Wärme, Strom, kritische Digitalinfrastruktur.

Relevant für: Energieversorger, Netzbetreiber, Wasserwerke
3

Bildung und Berufsausbildung

KI-Systeme, die den Zugang zu Bildungseinrichtungen oder Berufsausbildungen bestimmen oder den Lernfortschritt bewerten und dabei wesentliche Auswirkungen auf Bildungswege haben.

Relevant für: Bildungseinrichtungen, Prüfungssoftware-Anbieter
4

Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zu Selbständigkeit

Betrifft viele Unternehmen

KI-Systeme, die für Einstellung, Auswahl, Beförderung, Kündigung und Leistungsbewertung von Personen eingesetzt werden. Dies umfasst:

  • • Automatisiertes CV-Screening mit Auswahlentscheidungen
  • • KI-gestützte Interviews und Bewerber-Scoring
  • • Automatisierte Performance-Rankings mit Konsequenzen
  • • KI-basierte Entscheidungen über Beförderung oder Kündigung
Wichtig: Das System muss Entscheidungen maßgeblich beeinflussen — nicht jedes HR-Tool fällt darunter. Reine Textverarbeitung oder Zusammenfassungen ohne Bewertungsfunktion in der Regel nicht.
5

Wesentliche private und öffentliche Dienstleistungen

Betrifft Finanzdienstleister

Systeme, die den Zugang zu oder die Bewertung von Kreditwürdigkeit, Sozialleistungen, öffentlichen Diensten bestimmen. Konkret:

  • Kredit-Scoring — automatisierte Kreditwürdigkeitsbewertung
  • • Versicherungsprämienberechnung basierend auf KI-Risikobewertung
  • • Zugangssteuerung für öffentliche Sozialleistungen
6

Strafverfolgung

KI-Systeme, die von Strafverfolgungsbehörden eingesetzt werden: Risikobewertung von Personen, Polygraphen-ähnliche Systeme, Auswertung von Beweismitteln, Vorhersage von Straftaten.

Relevant für: Polizei, Staatsanwaltschaft, private Sicherheit im Auftrag von Behörden
7

Migration, Asyl und Grenzkontrolle

Systeme zur Risikobewertung von Personen im Kontext Migration und Grenzschutz, Lügendetektoren im Asylverfahren, Entscheidungshilfen im Visumverfahren.

Relevant für: Behörden, spezialisierte Dienstleister im öffentlichen Sektor
8

Rechtspflege und demokratische Prozesse

KI-Systeme zur Unterstützung von Gerichten bei Recherche, Auslegung und Entscheidungsfindung — sowie Systeme, die demokratische Prozesse beeinflussen könnten.

Relevant für: Legal Tech, Anwaltskanzleien mit automatisierten Entscheidungs-Tools

Pflichten für Betreiber von Hochrisiko-KI

Wenn Sie ein Hochrisiko-KI-System betreiben (nicht nur entwickeln), gelten folgende Hauptpflichten ab Dezember 2027 (Digital Omnibus, verschoben von ursprünglich August 2026):

Technische Anforderungen

  • Risikomanagementsystem für den gesamten Lebenszyklus
  • Datenqualität und -governance (Trainingsdaten, Testdaten)
  • Technische Dokumentation (Art und Umfang des Systems)
  • Logging und Monitoring des Systembetriebs

Organisatorische Anforderungen

  • Menschliche Aufsicht über automatisierte Entscheidungen
  • Konformitätsbewertung vor Markteinführung
  • Registrierung in der EU-Datenbank für Hochrisiko-KI
  • Transparenz und Erklärbarkeit gegenüber Betroffenen
Unterschied Anbieter vs. Betreiber: Anbieter entwickeln oder vertreiben das System. Betreiber setzen es in ihrem Unternehmen ein. Die Pflichten unterscheiden sich — Betreiber haben geringere Dokumentationspflichten, tragen aber Verantwortung für den korrekten Einsatz im eigenen Kontext.

Häufige Fragen

Wir nutzen eine Standard-HR-Software mit KI-Funktionen — sind wir betroffen?

Es kommt darauf an, welche Funktionen aktiv genutzt werden. Wenn die Software automatisiert CV-Rankings erstellt oder Bewerbungen filtert und diese Rankings in Einstellungsentscheidungen einfließen, ja. Wenn Sie die KI nur für Textvorschläge oder Zusammenfassungen nutzen, wahrscheinlich nicht.

Reicht es, wenn der Software-Hersteller die Konformität bestätigt?

Nein. Die CE-Kennzeichnung des Herstellers deckt das System ab — aber als Betreiber tragen Sie Verantwortung für den korrekten Einsatz in Ihrem Kontext, für menschliche Aufsicht und für Logging des Betriebs.

Was passiert, wenn ein Hochrisiko-System ohne Konformität eingesetzt wird?

Sanktionen bis zu 30 Mio. EUR oder 6 % des globalen Jahresumsatzes (für Anbieter). Für Betreiber: Bußgelder bei nachgewiesenen Verstößen gegen Betreiberpflichten, Marktzugangsverbote.

Gilt Annex III für alle Unternehmensgrößen?

Ja — die Risikoklasse hängt vom System und seinem Einsatzbereich ab, nicht von der Unternehmensgröße. KMU mit HR-Software, die automatisierte Einstellungsentscheidungen unterstützt, sind genauso betroffen wie ein Großunternehmen.

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