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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen der **BrainMaze Limited** (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich **ausschließlich an Unternehmer** im Sinne des § 14 BGB bzw. vergleichbarer internationaler Rechtsnormen sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern (B2C) werden nicht geschlossen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt spezialisierte Dienstleistungen im Bereich des Data Engineerings und der Systemanalyse. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Produktbeschreibung auf der Website. Die Kernleistungen umfassen:

  • Automatisierte Datenbeschaffung (Data Pipelines / Scraping): Die Konzeption, Bereitstellung und fortlaufende Überwachung von Schnittstellen zur automatisierten Erfassung strukturierter Daten aus definierten Quellen.
  • KI-Infrastruktur & Compliance Audit: Die rein technische Untersuchung bestehender Automatisierungsworkflows auf strukturelle Risiken und Datenabflüsse.

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen als unabhängiger Vertragspartner. Eine Arbeitsnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit wird strukturell ausgeschlossen; die Verträge werden als reine Dienst- oder Werkverträge zwischen eigenständigen Kapitalgesellschaften geschlossen.

§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit

(1) Alle Angebote auf der Website des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen schriftliche Annahme durch den Kunden (z.B. per E-Mail, digitaler Signatur oder Anzahlung) zustande.

(2) Für Verträge im Bereich der *automatisierten Datenbeschaffung* gilt, sofern nicht individuell anders vereinbart, eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro (EUR) zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

(2) Für das **KI-Infrastruktur & Compliance Audit** gilt ein Festpreis. Sofern nicht anders vereinbart, werden mit Vertragsschluss 50 % der Summe als Anzahlung fällig. Die restlichen 50 % werden nach Übergabe des finalen Audit-Reports (PDF) in Rechnung gestellt.

(3) Für die **Automatisierte Datenbeschaffung** wird eine einmalige Setup-Gebühr sowie ein laufender monatlicher Retainer erhoben. Die monatlichen Gebühren sind jeweils im Voraus zum Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.

(4) Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto der Gesellschaft fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die laufende Datenlieferung oder Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang temporär einzustellen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Leistungserbringung im erforderlichen Maße kostenfrei zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Ziel-URLs, Schnittstellenbeschreibungen, Dokumentationsunterlagen oder technischen Zugänge, die für die Einrichtung der Data Pipelines oder die Durchführung des technischen Audits zwingend benötigt werden.

§ 6 Nutzungsrechte und Deliverables

(1) An den im Rahmen des KI-Audits übergebenen Dokumenten (Risiko- und Maßnahmenanalyse / PDF-Report) erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für interne geschäftliche Zwecke.

(2) Bei der automatisierten Datenbeschaffung bezieht sich das Nutzungsrecht ausschließlich auf die gelieferten, bereinigten Datenbestände. Die vom Anbieter entwickelten Ingestion-Infrastrukturen, Scraper-Codes und Überwachungssysteme verbleiben zu 100 % im Eigentum und Urheberrecht des Anbieters und werden nicht an den Kunden herausgegeben.

§ 7 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter führt alle Analysen und Programmierungen nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand der Technik durch. Bei der automatisierten Datenbeschaffung übernimmt der Anbieter jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für die permanente Verfügbarkeit, Richtigkeit oder rechtliche Fehlerfreiheit der von den Zielseiten bereitgestellten Ursprungsdaten sowie für serverseitige Blockaden oder plötzliche Abschaltungen der Quellplattformen.

(2) **Rechtlicher Hinweis:** Das KI-Infrastruktur & Compliance Audit stellt eine reine *technische und architektonische Systemanalyse* dar. Der Anbieter erbringt ausdrücklich **keine Rechts- oder Steuerberatung**. Die Bewertung regulatorischer Risiken entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur eigenverantwortlichen juristischen Prüfung durch qualifizierte Rechtsbeistände.

(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes bzw. bei fortlaufenden Verträgen auf die Summe der letzten drei gezahlten Monatsbeiträge gedeckelt.

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen Informationen, technischen Daten und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Sofern der Anbieter im Rahmen seiner Tätigkeiten Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Systeme erhält, wird vor Aufnahme der Arbeiten eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen des Anbieters ist Nikosia, Zypern.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.